Was ist der Unterschied zwischen einem Fahrverbot und der Entziehung der Fahrerlaubnis?

Unterschiede zwischen Fahrverbot und Entziehung der Fahrerlaubnis:


Der Unterschied zwischen einem Fahrverbot und der Entziehung der Fahrerlaubnis liegt im Wesentlichen in der Dauer und den Folgen:

Fahrverbot:

  • Es ist eine vorübergehende Maßnahme, die in der Regel 1 bis 3 Monate dauert.
  • Während dieser Zeit darfst du kein Fahrzeug führen, erhältst aber danach deinen Führerschein automatisch zurück.
  • Gemäß § 44 Strafgesetzbuch (StGB) kann ein Gericht ein Fahrverbot als Nebenstrafe verhängen, wenn jemand im Zusammenhang mit dem Führen eines Fahrzeugs eine Straftat begangen hat. Beispiele dafür sind Trunkenheit im Verkehr, Unfallflucht oder vorsätzlich gefährliches Verhalten im Straßenverkehr.

Entziehung der Fahrerlaubnis:

  • Dies ist eine dauerhafte Maßnahme.
  • Deine Fahrerlaubnis wird vollständig entzogen. Nach Ablauf einer Sperrfrist musst du eine neue Fahrerlaubnis beantragen, was oft eine MPU (Medizinisch-Psychologische Untersuchung) einschließt. Die Sperrfrist bezeichnet den Zeitraum, in dem eine Person nach Entziehung der Fahrerlaubnis keinen neuen Führerschein beantragen darf.
  • Die Entziehung der Fahrerlaubnis ist keine Strafe im eigentlichen Sinne, sondern eine Maßnahme zur Gefahrenabwehr (Maßregeln zur Sicherung und Besserung). Sie soll sicherstellen, dass ungeeignete Fahrer vom Straßenverkehr ausgeschlossen werden, um die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer zu schützen.

 

Wesentliche rechtliche Regelungen:


Fahrverbot

  • § 44 Strafgesetzbuch (StGB): Regelt das Fahrverbot als Nebenstrafe im Strafrecht. Ein Gericht kann im Rahmen einer strafrechtlichen Verurteilung ein Fahrverbot von bis zu 6 Monaten verhängen.
  • § 25 Straßenverkehrsgesetz (StVG): Regelt das Fahrverbot bei Ordnungswidrigkeiten. Es kann für bis zu 3 Monate verhängt werden, etwa bei Geschwindigkeitsüberschreitungen oder Alkohol am Steuer.

Entziehung der Fahrerlaubnis

  • § 69 Strafgesetzbuch (StGB): Regelt die Entziehung der Fahrerlaubnis im Strafrecht. Bei Straftaten im Zusammenhang mit dem Führen eines Fahrzeugs (z.B. Trunkenheit im Verkehr) kann das Gericht die Fahrerlaubnis entziehen.
  • § 3 Straßenverkehrsgesetz (StVG): Regelt die Entziehung der Fahrerlaubnis durch Verwaltungsbehörden. Dies geschieht, wenn jemand zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet oder nicht befähigt ist, etwa aufgrund von Alkohol- oder Drogenmissbrauch oder einer MPU-Anordnung.
  • § 46 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV): Ergänzt § 3 StVG und legt die genauen Voraussetzungen und das Verfahren für die Entziehung der Fahrerlaubnis fest.

Sperrfrist

Die wichtigsten gesetzlichen Grundlagen hierfür finden sich im Strafgesetzbuch (StGB) und im Straßenverkehrsgesetz (StVG):

  1. § 69a StGB – Sperre für die Erteilung der Fahrerlaubnis:
    • Diese Norm regelt die Sperrfrist im Strafrecht. Ein Gericht verhängt eine Sperrfrist, wenn jemand durch ein Vergehen (z. B. Trunkenheit im Verkehr) als ungeeignet zum Führen von Fahrzeugen eingestuft wird.
    • Die Sperrfrist dauert mindestens 6 Monate und kann je nach Schwere der Tat bis zu 5 Jahre betragen. In Ausnahmefällen ist sogar eine lebenslange Sperre möglich.
  2. § 3 Abs. 3 StVG – Sperrfrist bei behördlichem Entzug der Fahrerlaubnis:
    • Diese Regelung im Straßenverkehrsgesetz betrifft Fälle, in denen eine Verwaltungsbehörde (nicht ein Gericht) die Fahrerlaubnis entzieht.
    • Bei Entzug der Fahrerlaubnis kann die Behörde eine Sperrfrist festsetzen, die ähnlich wie im Strafrecht mindestens 6 Monate beträgt.
  3. § 20 FeV – Verkürzung der Sperrfrist:
    • Die Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) ermöglicht eine Verkürzung der Sperrfrist, wenn der Betroffene seine wiedergewonnene Eignung für den Straßenverkehr nachweisen kann – etwa durch Teilnahme an Rehabilitationsmaßnahmen. Über eine Verkürzung entscheiden Behörde oder Gericht nach eigenem Ermessen.

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